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Aufgabe
Finanzberater/innen beraten ihre Kunden, Privatpersonen, Selbständige und Gewerbetreibende, in allen wirtschaftlichen Fragen. Voraussetzung dafür ist eine detaillierte Kenntnis über deren wirtschaftliche Gesamtsituation, wie Kapital- und Anlagevermögen, Verbindlichkeiten und Versicherungen. Davon ausgehend entwickeln Finanzberater/innen für ihre Kunden eine auf deren jeweilige individuelle Situation abgestimmte spezielle Konzeption, die beispielsweise Risikovorsorge und -absicherung, Geld- und Kapitalanlage, betriebliche Altersicherung und Versicherungen beinhaltet. Auf Wunsch der Kunden vermitteln sie gegebenenfalls spezielle Anlagegeschäfte, Finanzierungen, Immobiliengeschäfte oder Versicherungen.
Finanzberater/innen arbeiten in Finanzdienstleistungsunternehmen, Versicherungsmaklerunternehmen und Unternehmens- und Wirtschaftsberatungen. Denkbar ist auch eine Tätigkeit in Kreditinstituten, Bausparkassen, Versicherungsgesellschaften sowie Unternehmen der Immobilienwirtschaft.
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Zugang
In der Regel wird für den Zugang zur Tätigkeit eine abgeschlossene Fortbildung als Finanzberater/in gefordert.
Sofern qualifizierte und erfahrene Bankkaufleute, Versicherungskaufleute, Kaufleute in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft oder Absolventen/Absolventinnen mit wirtschaftswissenschaftlichen Studienabschlüssen mit entsprechenden Zusatzausbildungen (Fachlehrgänge) Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Erfahrungen besitzen, die für die Ausübung der Tätigkeit notwendig sind, können auch sie als Finanzberater/in beschäftigt werden.
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