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Aufgabe
Kalkulatoren und Kalkulatorinnen gliedern Betriebskosten auf und legen sie auf die einzelnen Betriebsbereiche um. Sie ermitteln Stückkosten für Produkte und die Kosten für Dienstleistungen. Kapitalbedarfsberechnungen werden von ihnen ebenso erstellt wie Finanzpläne. Auch Lohn- und Gehaltsabrechnungen obliegen ihrer Verantwortung. Sie führen Kostenkontrollrechnungen mit Ist-Soll-Vergleichen durch und ermitteln die Unternehmensgewinne.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der einzelnen Fachbereiche werden von ihnen angeleitet und überwacht.
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Zugang
Der Zugang zur Tätigkeit als Kalkulator/in ist nicht geregelt. Üblicherweise wird eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Fachkaufmann/kauffrau - Geschäfts- und Finanzbuchführung, speziell in der Kostenrechnung, vorausgesetzt. Beschäftigten mit ähnlichen Berufsabschlüssen ist der Zugang zur Tätigkeit auch möglich. Notwendige fehlende Kenntnisse können durch Einarbeitung erworben werden.
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