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Aufgabe
Lohnbuchhalter/innen sind verantwortlich für die Organisation, Führung und Überwachung der Lohnbuchhaltung unter Berücksichtigung des gültigen Arbeits- und Tarifrechts, des Lohnsteuerrechts und der Bestimmungen des Sozialversicherungsrechts. Sie führen die gesamte Lohn- und Gehaltsabrechnung für die Beschäftigten durch und stellen die Lohn- und Gehaltsauszahlung einschließlich der fristgerechten Zahlung von Steuern und Sozialabgaben sicher. Weiterhin stellen sie Zahlenmaterial für betriebliche Entscheidungen bereit und wirken bei der Erstellung des Geschäftsberichtes mit.
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Zugang
Der Zugang zur Tätigkeit als Lohnbuchhalter/in ist nicht geregelt. Üblicherweise wird eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Buchhalter/in vorausgesetzt. Beschäftigten mit dem Berufsabschluss Buchhaltungsfachkraft, ist der Zugang zur Tätigkeit ebenso möglich wie für Fachkräfte für Rechnungswesen und Buchführung. Notwendige fehlende Kenntnisse können durch Einarbeitung nachgeholt werden.
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