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Aufgabe
Steuerbetriebswirte und -betriebswirtinnen wirken bei der Steuer- und Wirtschaftsberatung von Mandanten mit. Sie- erstellen deren Steuererklärungen und überwachen Buchführungs- und Abschlussarbeiten gemäß Handels- und Steuerrecht.
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Zugang
Der Zugang zur Tätigkeit als Steuerbetriebswirt/in ist nicht geregelt. Üblicherweise wird eine abgeschlossene Ausbildung zum Steuerbetriebswirt/zur Steuerbetriebswirtin vorausgesetzt. Fehlende Kenntnisse können durch Einarbeitung erworben werden.
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