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Aufgabe
Steuerbevollmächtigte leisten als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege unbeschränkte geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen.
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Zugang
Der Zugang zur Tätigkeit als Steuerbevollmächtigte/r ist geregelt. Sie erfordert neben einer entsprechenden Ausbildung (z.B. ein wirtschaftswissenschaftliches Studium), eine Prüfung und eine Bestellung durch die zuständige Behörde.
Gemäß Steuerberatungsgesetz haben auch Steuerberater/innen, Wirtschaftsprüfer/innen, vereidigte Buchprüfer/innen und Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen die Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen.
Die Tätigkeit eines/einer Steuerbevollmächtigten kann in Teilbereichen auch von Absolventen und Absolventinnen rechts- und wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge sowie von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im gehobenen und höheren Dienst der Steuerverwaltung ausgeübt werden.
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