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Anlagenbuchführung
Die Anlagenbuchführung dient zur Erfassung aller Gegenstände (im Steuerrecht sagt man: "aller Wirtschaftsgüter") des Anlagevermögens. Sie ist Teil des betrieblichen Rechnungswesens und ergänzt sowohl die Finanzbuchhaltung als auch die Betriebsbuchführung. Ihr kommt also wesentliche Bedeutung zu.
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