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Bilanzberichtigung
Man spricht von einer Bilanzberichtigung, wenn eine bereits erstellte Bilanz nachträglich korrigiert werden muss, weil sie unrichtige Bilanzsätze enthält. Ein Bilanzansatz ist unrichtig, wenn er gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, gegen Handels- oder Steuerrecht verstößt (§4 Abs. 2 Satz 1 EStG).
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