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Bilanzpolitik
Bilanzpolitik ist Unternehmenspolitik durch die
- zielgerichtete
- Gestaltung
- von steuerlichen oder handelsrechtlichen (Jahres-) Abschlüssen
in den Grenzen der Legalität
Ihr Ziel ist direkte oder indirekte Optimierung von realen -> Caschflows.
Eine direkte Optimierung ergibt sich durch die Zahlungsbemessungsfunktion des -> Jahresabschlusses.
Ausschüttungen, Steuern, Tantiemen und andere Cash-outflows knüpfen unmittelbar an den Jahreserfolg an und sind deshalb durch Bilanzpolitik gestaltbar. Der Jahresabschluss ist aber auch Grundlage für Finanzierungsentscheidungen von Eigenkapital- Fremdkapitalgebern. Durch die Informationswirkung bilanzpolitischer Maßnahmen auf Kapitalgeber ergibt sich ein indirekter Zusammenhang zwischen Bilanz und Cash-inflows.
Nach den eingesetzten Gestaltungsinstrumenten ist zwischen Bilanzpolitik im engeren Sinne und Sachverhaltsgestaltung (Bilanzpolitik im weiteren Sinne) zu unterscheiden.
Bilanzpolitik im engeren Sinne ist die Ausnutzung von Wahlrechten und Ermessensspielräume in der buchmäßigen Abbildung bereits realisierter Geschäftsvorfälle. Die Entscheidung für oder gegen die Sofortabschreibung angeschaffter GWGs wäre hierfür ein Beispiel.
Im weiteren Sinne ist aber auch die gezielte Durchführung oder Unterlassung von Geschäften vor dem Bilanzstichtag (Sachverhaltsgestaltung) Teil der Bilanzpolitik. Das Vorziehen oder Hinausschieben geplanter GWG-Anschaffungen wäre hierfür exemplarisch. Objekt der Bilanzpolitik können die Steuer-, Handels- und Konzernbilanz sein, daneben auch Zwischen- und Quartalsbilanzen sowie besondere Bilanzen, z. B. anlässlich einer Umwandlung.
Bilanzpolitik vollzeiht sich in den Grenzen des Gesetzes. Ein Überschreiten dieser ist nicht mehr Bilanzpolitik, sondern Bilanzfälschung.
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