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Deckungsbeitragsrechnung
Als Deckungsbeitragsrechnung bezeichnet man die Ausgestaltung von Teilkostenrechnungssystemen, in denen der Überschuss der Erlöse über bestimmte Teilkosten als Deckungsbeitrag ausgewiesen wird.
Der Deckungsbeitrag wird dabei ausgehend vom Erlös retograd errechnet.
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