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Einlagen
Zur Finanzierung des Betriebes stehen neben Darlehen oder Verbindlichkeiten auch Eigenkapitalerhöhungen in Form von Einlagen zur Verfügung. Wie Einlagen geleistet werden können und welche Besonderheiten zu beachten sind, wird nachfolgend dargestellt. Insbesondere werden die in den Jahren 1999 bis 2001 ergangenen Änderungen zur
- Abschreibungsbegrenzung,
- zu den erweiterten Aufzeichnungspflichten bei Überentnahmen,
- zur Abgrenzung der Einlage von Betriebsvermögensübertragungen,
- zu Spekulationsgewinnen bei Einlagen sowie
- zu privaten Veräußerungsgewinnen bei Einlagen
ausführlich behandeln.
Begriff: Einlage
Einlagen sind Vorgänge aus gesellschaftlicher Ebene. Sie dienen der Eigenkapitalverstärkung. In der Literatur tauchen oftmals die Begriffe "offene" und "verdeckte" Einlagen auf. Unter offenen Einlagen sind aus der Buchhaltung ersichtliche - d. h. tatsächlich gebuchte Einlagenzu verstehen.
Bei verdeckten Einlagen wird ein Wirtschaftsgut z. B. durch betriebliche Nutzung oder Forderungsverzicht in das Betriebsvermögen aufgenommen. Die nach ordnungsmäßigen Buchführungsvorschriften notwendige Buchung "Wirtschaftsgut an Einlage" unterbleibt dann.
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