|
|
td>
|
 |
Entnahmen
Eine Entnahme ist eine nicht betrieblich veranlasste Wertabgabe. Sie liegt vor, wenn Sie Wirtschaftsgüter aus dem betrieblichen in den privaten Bereich überführen.
Hierzu gehören Wirtschaftsgüter, die Sie dem Betrieb für sich, für Ihren Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke im Laufe des Wirtschaftsjahres entnehmen. Der Begriff der Entnahmen wird in der Praxis relativ weit gefasst.
Entnommen werden können nicht nur Gegenstände (Geld, Waren, PKW, Erzeugnisse, Wertpapiere, Grundstücke usw.), sondern auch Nutzungen und Leistungen.
|
|