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Erfolgskonten
Als Kaufmann sind Sie verpflichtet, für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz- und eine Gewinn- und-Verlust-Rechnung werden die Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres gegenübergestellt (§ 242 HGB). Die Aufwendungen und Erträge werden im Laufe des Geschäftsjahres auf Aufwandskonten und Ertragskonten gebucht. Aufwands- und Ertragskonten.
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