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Ergänzungsbilanzen
Ergänzungsbilanzen entstehen bei Gründung von Personengesellschaften und beim Beitritt oder Wechsel von Gesellschaftern. Sie halten Wertabweichungen zwischen Steuer- und Handelsrecht fest, die nur einzelne Gesellschafter und nicht die Personengesellschaft selbst betreffen.
Sie gleichen darin Sonderbilanzen, die ebenfalls nur für einzelne Gesellschafter aufgestellt werden. Im Unterschied zu Sonderbilanzen betreffen Ergänzungsbilanzen jedoch Abweichungen der Hähe nach (Wertabweichung) und nicht dem Umfang nach (Ansatzabweichungen).
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